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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1955 - V ZR 53/54   

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https://dejure.org/1955,1994
BGH, 21.06.1955 - V ZR 53/54 (https://dejure.org/1955,1994)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1955 - V ZR 53/54 (https://dejure.org/1955,1994)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1955 - V ZR 53/54 (https://dejure.org/1955,1994)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • WM 1955, 1290
  • JZ 1955, 500
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 21.06.1955 - V ZR 53/54
    Wie gerade dem von der Revision angeführten Urteil des IV. Zivilsenats vom 27. September 1951 (BGHZ 3, 162 [175] = NJW 1952, 23 [25]) zu entnehmen ist, bedurfte es dazu keineswegs einer ausdrücklichen Auseinandersetzung mit jeder Zeugenaussage bis in ihre Einzelheiten.
  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 318/08

    Widerrufsrecht bei nichtigen und sittenwidrigen Fernabsatzverträgen

    Das begriffslogische Argument, nur ein wirksamer Vertrag könne widerrufen werden (Staudinger/Thüsing, aaO), berücksichtigt nicht, dass in der Zivilrechtsdogmatik seit langem anerkannt ist, dass auch nichtige Rechtsgeschäfte angefochten werden können (sog. Doppelwirkungen im Recht; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., Einl. zu §§ 104 ff. Rdnr. 80 m. w. N.; Bülow/Artz, aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Juni 1955 - V ZR 53/54, JZ 1955, 500).
  • BGH, 13.05.2016 - V ZR 265/14

    Formnichtiges Angebot auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages: Zusätzliche

    Danach können unter anderem nichtige Willenserklärungen angefochten werden, was - jedenfalls im Ergebnis - heute allgemein anerkannt ist (vgl. Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307 Rn. 23; Staudinger/Roth, BGB [2015], § 142 Rn. 27 ff.; Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., vor § 104 Rn. 35; Herbert, JZ 2011, 503, 506; Lorenz, Gedächtnisschrift Wolf, 2011, S. 77, 78; Würdinger, JuS 2011, 769, 771, jeweils mwN; aus prozessualer Sicht Senat, Urteil vom 21. Juni 1955 - V ZR 53/54, WM 1955, 1290 f. sowie BGH, Urteil vom11. Juni 1992 - IX ZR 255/91, BGHZ 118, 374, 380).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2016 - 16 U 5/16

    Verbraucherkreditgeschäft - Vorzeitige Darlehensablösung

    Dass die dogmatische Einordnung des Widerrufs als rücktrittsähnliches Gestaltungsrecht, das zu einem Rückgewährschuldverhältnis führt, der Anwendung der Widerrufsvorschriften nicht entgegensteht, zeigt im Übrigen die Rechtsprechung zum Widerruf nichtiger Verträge (BGH, Urteil vom 25.11.2009, a.a.O), die ihrerseits auf eine lange dogmatische Tradition der Anfechtbarkeit auch nichtiger Verträge zurückreicht (BGH, Urteil vom 21.06.1955, V ZR 53/54; Kipp, a.a.O.; Flume a.a.O.).
  • BGH, 22.09.2016 - VII ZR 298/14

    Bauvertrag: Auslegung des in einem Bauvertrag vereinbarten Abtretungsverbots;

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass auch nichtige Verträge wegen arglistiger Täuschung angefochten oder widerrufen werden können (sog. Doppelwirkung, vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1955 - V ZR 53/54, WM 1955, 1290, 1291; Urteil vom 25. November 2009 - VIII ZR 318/08, BGHZ 183, 235 Rn. 14 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2016 - 16 U 109/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschlusses eines

    Dass die dogmatische Einordnung des Widerrufs als rücktrittsähnliches Gestaltungsrecht, das zu einem Rückgewährschuldverhältnis führt, der Anwendung der Widerrufsvorschriften nicht entgegensteht, zeigt im Übrigen die Rechtsprechung zum Widerruf nichtiger Verträge (BGH, Urteil vom 25.11.2009, a.a.O), die ihrerseits auf eine lange dogmatische Tradition der Anfechtbarkeit auch nichtiger Verträge zurückreicht (BGH, Urteil vom 21.06.1955, V ZR 53/54; Kipp, a.a.O.; Flume a.a.O.).
  • LG Darmstadt, 10.02.2021 - 26 O 296/20

    Coronapandemie: Erfolgreiche Klage auf Leistungen aus einer

    Die Nichtigkeit eines Rechtsaktes bedeutet im Wesentlichen lediglich, dass die Rechtsfolgen, die er herbeiführen sollte, nicht eintreten (vgl. für das Rechtsgeschäft: BGH, BeckRS 1955, 31396031).
  • BGH, 11.06.1992 - IX ZR 255/91

    Entstehung von Gläubigerrechten währen der Sequestration - Nichtigkeits- und

    Wendet der Konkursverwalter sowohl Nichtigkeit als auch Anfechtbarkeit ein und steht bereits fest, daß er mit der einen oder der anderen Einwendung auf jeden Fall durchdringt, so kann der Richter bei Behandlung der Anfechtungseinrede die Wirksamkeit des besagten Rechtsgeschäfts unterstellen, wenn dies auf das Ergebnis des Klageanspruchs keinen Einfluß hat (vgl. BGH, Urt. v. 21. Juni 1955 - V ZR 53/54, WM 1955, 1219, 1291; Jaeger/Henckel, § 29 Rdnr. 217 a.E.).
  • LG Darmstadt, 10.03.2021 - 26 O 145/20

    Entschädigungsleistung bei coronabedingter Betriebschließung

    Die Nichtigkeit eines Rechtsaktes bedeutet im Wesentlichen lediglich, dass die Rechtsfolgen, die er herbeiführen sollte, nicht eintreten (vgl. für das Rechtsgeschäft: BGH, BeckRS 1955, 31396031).
  • LG Saarbrücken, 28.08.2015 - 1 O 220/14
    Der BGH hat hierzu ausgeführt: "Das begriffslogische Argument, nur ein wirksamer Vertrag könne widerrufen werden (Staudinger/Thüsing, aaO), berücksichtigt nicht, dass in der Zivilrechtsdogmatik seit langem anerkannt ist, dass auch nichtige Rechtsgeschäfte angefochten werden können (sog. Doppelwirkungen im Recht; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., Einl. zu §§ 104 ff. Rdnr. 80 m.w.N.; Bülow/Artz, aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Juni 1955 - V ZR 53/54, JZ 1955, 500).
  • LG Darmstadt, 27.10.2021 - 26 O 653/20
    Die Nichtigkeit eines Rechtsaktes bedeutet im Wesentlichen lediglich, dass die Rechtsfolgen, die er herbeiführen sollte, nicht eintreten (vgl. für das Rechtsgeschäft: BGH, BeckRS 1955, 31396031).
  • LG Mannheim, 12.12.2017 - 11 O 53/16

    Lebensversicherungsvertrag: Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrung;

  • LG Darmstadt, 19.05.2021 - 28 O 256/20

    Leistung aus der Betriebsschließungsversicherung und die Corona-Pandemie

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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.07.1955 - 1 BvR 146/55   

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https://dejure.org/1955,255
BVerfG, 12.07.1955 - 1 BvR 146/55 (https://dejure.org/1955,255)
BVerfG, Entscheidung vom 12.07.1955 - 1 BvR 146/55 (https://dejure.org/1955,255)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juli 1955 - 1 BvR 146/55 (https://dejure.org/1955,255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 2 § 93 Abs. 1
    Rechtsweg und Fristlauf in Rückerstattungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 4, 212
  • NJW 1955, 1713 (Ls.)
  • JZ 1955, 500
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 318/08

    Widerrufsrecht bei nichtigen und sittenwidrigen Fernabsatzverträgen

    Das begriffslogische Argument, nur ein wirksamer Vertrag könne widerrufen werden (Staudinger/Thüsing, aaO), berücksichtigt nicht, dass in der Zivilrechtsdogmatik seit langem anerkannt ist, dass auch nichtige Rechtsgeschäfte angefochten werden können (sog. Doppelwirkungen im Recht; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., Einl. zu §§ 104 ff. Rdnr. 80 m. w. N.; Bülow/Artz, aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Juni 1955 - V ZR 53/54, JZ 1955, 500).
  • BVerfG, 06.11.1956 - 1 BvR 273/56

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen Akte öffentlicher Gewalt der Besatzungsmächte

    Das Bundesverfassungsgericht hat bisher dahingestellt gelassen, ob Entscheidungen der Landgerichte und Oberlandesgerichte in Rückerstattungssachen überhaupt mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (BVerfGE 4, 212 >213<).

    Im Hinblick auf diesen internationalen Charakter des Gerichts, der durch die Mitbeteiligung deutscher Staatsgewalt keineswegs aufgehoben wird, hat das Bundesverfassungsgericht bereits die Möglichkeit, es anzurufen, nicht als "Rechtsweg" im Sinne von § 90 BVerfGG angesehen (BVerfGE 4, 212 >213<).

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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.1955 - VI ZR 80/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,6317
BGH, 11.05.1955 - VI ZR 80/54 (https://dejure.org/1955,6317)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1955 - VI ZR 80/54 (https://dejure.org/1955,6317)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1955 - VI ZR 80/54 (https://dejure.org/1955,6317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • JZ 1955, 500
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 30.12.1901 - VI 285/01

    Haftung der Eltern für Schaden durch Kinder.

    Auszug aus BGH, 11.05.1955 - VI ZR 80/54
    Stichproben in Bezug auf nicht dem Jugendlichen zur Verfügung gestellte Gebrauchsgegenstände sind praktisch ausgeschlossen, wenn die Eltern nicht gerade zufällig das Kind dabei überraschen, daß es einen Stein, eine Schleuder oder einen Bogen benutzt (zu der Frage RGZ 50, 60 [64]; RG JW 1904, 202).
  • BGH, 16.12.1953 - VI ZR 169/52
    Auszug aus BGH, 11.05.1955 - VI ZR 80/54
    Auch der erkennende Senat hat dies in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 169/52 - (LM Nr. 3 zu § 832 BGB) betont.
  • BGH, 01.02.1966 - VI ZR 196/64
    Eltern haben den Nachweis ausreichender Aufsicht nicht erbracht, wenn sie untätig geblieben sind, obgleich in dem Verkehrskreis ihres Kindes allgemein ein gefährliches Spiel getrieben wurde und damit zu rechnon war, daß das Kind sich an einem solchen Spiel beteiligte (BGH Urteil vom 11. Mai 1955 - VI ZR 80/54 - VersR 1955, 421; Urtoil vom 27. Juni 1961 - VI ZR 202/60 - VersR 1961, 838).

    Bei einer derartigen Gestaltung mag im Einzelfall allerdings zweifelhaft sein, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht schon darin erblickt werden kann, daß dem Aufsichtspflichtigen der Erwerb des gefährliehen Spielzeugs unbekannt geblieben ist (vgl. BGH Urteil vom 11. Mai 1955 - VI ZR 80/54 - aaO).

  • BGH, 27.06.1961 - VI ZR 202/60

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat bereits ausgeführt hat, (Urteil vom 11. Mai 1955 - VI ZR 80/54 - = VersR 1955, 421) haben Eltern den Nachweis ausreichender Aufsicht nicht erbracht, wenn sie untätig geblieben sind, obwohl, wenn in dem Verkehrskreis ihres Kindes allgemein ein gefährliches Spiel (Wettfahrten auf der Straße) getrieben wurde und damit zu rechnen war, daß das Kind sich an einem solchen Spiel beteiligte.
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